Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

  1. Allgemeines

Die Nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

  1. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Bei Wiedergabe der Lichtbilder auf Bildschirmen und  insbesondere bei öffentlicher Wiedergabe sind die Lichtbilder elektronisch so zu verknüpfen, dass der Name des Fotografen elektronisch wiedergegeben wird.

Mit Aushändigung der Fotodatei wird nur das Nutzungsrecht des Auftraggebers für den privaten Gebrauch erteilt. Die Wirksamkeit tritt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen ein.

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar gemäß umseitigen Auftrags vereinbart. Die Abrechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuerausweis.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung begleicht. Die Übergabe der Lichtbilder erfolgt erst nach Ausgleich des Rechnungsbetrages, vorab erhält der Auftraggeber eine Vorschau der Lichtbilder zur Auswahl und als Abrechnungsgrundlage.

  1. Leistungsstörung/Ausfallhonorar

Erfolgt ein Abbruch des Shootings aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, fällt die umseitig vorhandene Grundgebühr sowie der Betrag für die Fahrtkosten an. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne vorherige Absage des gebuchten Termins beim Fotografen.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet, sofern die Vereinbarung keine anderslautende Regelung trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seinerseits. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

  1. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Auftragnehmers bekannt (Stil der Fotografie zum Beispiel mit Offenblende – d.h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“, Fotos enthalten Körnungen und Rauschen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc.).

  1. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  1. Sonstiges

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste/Kunden nicht gestattet.

Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.

Für die Dauer von 2 Jahren, ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die Bilddaten auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird empfohlen, selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss des Shootings zur Auswahl vorgelegt werden, werden durch den Auftragnehmer ausgewählt.

  1. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Die Unwirksamkeit einer der bevorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.

Es gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.